Grundsätzliches

Das Weiterbildungsangebot des Bildungsträgers ist mit den durch das IBW, dem Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft, vorgegebenen Qualitätskriterien konform und durch Dieses bestätigt.

Eine über die Prüfung der dafür erforderlichen Kriterien hinausgehende Beurteilung einzelner Weiterbildungsangebote ist nicht Gegenstand des Vergabeverfahrens. Im Falle von Beanstandungen einer Weiterbildungsveranstaltung besteht eine Beschwerdemöglichkeit beim IBW über die
Bildungsinstitution.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen zur Einsichtnahme auf der Webseite zur Verfügung.